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Garantie
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pkw

  • Ab 1. Januar 2016 gilt für alle MOOG Produkte, die in Pkws eingebaut werden, welche nicht für berufliche und gewerbliche Zwecke genutzt werden und normal gebraucht und gewartet werden, in den im Folgenden aufgeführten europäischen Ländern eine Garantie gegen Material- und Verarbeitungsmängel von 3 Jahren ab Einbaudatum. Im Garantiefall besteht Anspruch auf einen einmaligen kostenlosen Austausch des nachweislich fehlerhaften Produkts. Das im Rahmen des Garantiefalls erhaltende neue Produkt unterliegt nicht dieser Garantie. Eine Haftung für Fahrlässigkeit, unsachgemäße Nutzung, beiläufig entstandene, mittelbare, unmittelbare Schäden und Folgeschäden wird nicht von dieser Garantie abgedeckt.

  • Normaler Verschleiß ist nicht Gegenstand der Garantieleistung.

  • Das vermeintlich fehlerhafte Teil muss an den zuständigen MOOG Großhändler oder die MOOG Werkstatt zurückgegeben werden.

  • Der MOOG Großhändler oder die MOOG Werkstatt leitet den Garantiefall an den Händler der Federal-Mogul Motorparts Produkte weiter. Der Großhändler bzw. die Werkstatt muss das vermeintlich fehlerhafte Teil an die Garantieabteilung von Federal-Mogul Motorparts Aftermarket EMEA zurückgeben. Das Teil muss mit Bezug auf das Federal-Mogul Motorparts Aftermarket EMEA Garantieantragsformular angemessen gekennzeichnet sein; außerdem muss ihm eine Kopie dieses Garantieantragsformulars beigelegt sein, die insbesondere folgende Angaben enthalten muss: Firmenname, Adresse und Telefonnummer der Werkstatt, Teilenummer, Marke/Modell/Baujahr, Beschreibung des Defekts, Datum des Einbaus und des Ausbaus, Kilometerstand zum Zeitpunkt des Einbaus und des Ausbaus, Unterschrift der Werkstatt. Außerdem muss der Antragsteller eine Kopie der Originalrechnung beilegen, die das Datum des Verkaufs an den Kunden belegt, sowie – falls zutreffend – eine Kopie des Spureinstellungsberichts.

  • Das Garantieantragsformular ist bei Ihrem zuständigen Federal-Mogul Motorparts Aftermarket EMEA Ansprechpartner erhältlich.

  • Die Garantie deckt nicht die Arbeitskosten für Aus- und Einbau oder anderweitige Zusatzkosten ab. Eine mögliche Erstattung dieser Kosten muss durch den Federal-Mogul Motorparts Aftermarket EMEA Warranty Manager genehmigt werden.

  • Die 3-Jahres-Garantie erlischt, falls das Produkt nicht durch einen Fachmann sachgerecht eingebaut wurde.

  • Die Garantie erlischt, wenn das Produkt einer unsachgemäßen Nutzung, einem Unfall, einer unsachgemäßen Installation oder Wartung oder einer unsachgemäßen Anwendung ausgesetzt war , wie zum Beispiel, aber nicht abschließend der Einbau von MOOG Pkw-Teilen in für Off-Road- und Rennzwecke eingesetzte Fahrzeuge, in Taxis, gewerblich genutzte Fahrzeuge, Flotten, Polizeifahrzeuge und andere behördliche Fahrzeuge; Teiletransfer zwischen verschiedenen Fahrzeugen, Fahrzeuge mit modifiziertem Fahrwerk, überladene Fahrzeuge, Schäden aufgrund von externen Ursachen wie Einwirkungen durch Steinschlag und Kollision mit Bodenschwellen durch unangemessene Geschwindigkeit.

  • Länder, in denen die 3-Jahres-Garantie gilt: alle Länder der Europäischen Union, Norwegen, Schweiz, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Albanien und Mazedonien.

  • Federal-Mogul Motorparts Aftermarket EMEA behält sich das Recht vor, die Garantie im Fall einer Nichtbefolgung der erforderlichen Vorgehensweise und/oder im Fall von fehlender Dokumentation abzulehnen.

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